Die Beziehungen der Herren
von Truhendingen zu Gunzenhausen

 

Wernhard, truhendingischer Notar und Pfarrer von Gunzenhausen

Das Dunkel, das über die hochmittelalterliche Geschichte Gunzenhausens gebreitet liegt, wird gegen Ende des 13. Jahrhunderts etwas erhellt, da die Quellen reichlicher fließen. Je mehr Bausteine wir jedoch zum Bild der mittelalterlichen Vergangenheit unserer Kreisstadt zusammentragen, umso stärker gerät die Vorstellung von einer kontinuierlichen Vogtei der Grafen von Oettingen über Gunzenhausen vom 10. bis zum 14. Jahrhundert ins Wanken, denn die Quellen beziehen sich ausschließlich auf die Herren von Truhendingen und ihre Ministerialen und nicht auf die Grafen von Oettingen. Es scheint, daß der Kirchensatz über die Pfarrei, den 1263 der Edle Friedrich von Truhendingen begehrte, nunmehr von Ellwangen als Lehen den Truhendingern übertragen wurde, denn wir finden Ende des 13. Jahrhunderts einen Vertrauten namens Wernhard als Inhaber der Pfarrei. Daß Friedrich V. den Patronatsstreit fortgesetzt und schließlich sich gewaltsam den Besitz des Kirchensatzes verschafft hätte, wie Clauß annimmt (1), ist eine unbegründete Behauptung, die jeglicher urkundlichen Beweisführung entbehrt. Jedenfalls war das Kloster noch 1343 Besitzer des Patronatsrechtes in Gunzenhausen, das allerdings um diese Zeit als Lehen an die Oettinger ausgegeben war (2) und im gleichen Jahr als Eigentum an das Kloster Himmelthron vergeben wurde.

Dieser Diener und Vertraute der Truhendinger namens Wernhard soll noch etwas eingehender unsere Aufmerksamkeit auf sich lenken. Zum erstenmal finden wir ihn im Jahre 1275 als Zeuge in einem Bestätigungsbrief des Grafen Friedrich VI. von Truhendingen an das Kloster Heidenheim (3). Wernhard tritt hier als Zeuge auf und wird mit dem Titel „paedagogus“ aufgeführt. Wahrscheinlich war er also als Lehrer und Erzieher am Hofe des Grafen von Hohentrüdingen tätig, sofern man in jener Zeit überhaupt von einer planmäßigen Erziehung sprechen kann. Viele der jungen Grafen werden nur im Waffenhandwerk unterrichtet worden sein. Ihr Weltbild weitete sich aber rasch, denn sie begleiteten schon in jungen Jahren ihren Vater auf seinen Ritten von Burg zu Burg. So lernten die die jungen Grafen Land und Leute kennen und genossen frühzeitig einen eindringlichen landschaftlichen und politischen Anschauungsunterricht. Auf den Burgen wurde nicht nur Hof gehalten, sondern auch Regierungshandlungen vollzogen, Urkunden und Schenkungen an die Kirche ausgestellt und Belehnungen an die Ministerialen vorgenommen. So wurden die jungen Edelleute frühzeitig in die Regierungsgeschäfte eingeführt. Trotzdem blieb das Waffenhandwerk die Hauptbetätigung und die Jagd eine sportliche Übung der Edlen. Des Lesens und Schreibens waren viele unkundig.

Zur Beurkundung von Rechtsgeschäften, zur Aufnahme von Protokollen, zu Abschriften und zur Errichtung von Testamenten hielt man sich bei Hofe einen Notarius, einen Urkundenschreiber, der nicht nur der lateinischen Sprache mächtig und des Lesens und Schreibens kundig war, sondern auch in der formalen Abfassung von Urkunden Erfahrung besaß. In der Regel wurden Geistliche für dieses Amt ausgewählt. Als Notarius begegnet uns Wernhard in mehreren Urkunden des Grafen Friedrich VI. von Truhendingen. Die Tätigkeit des Notars Wernhard fällt in eine Zeit des wirtschaftlichen und politischen Niederganges des edlen Geschlechtes von Truhendingen. Das Meranische Erbe konnte zwar nach heftigen Kämpfen behauptet werden, aber der mit größter Erbitterung geführte Krieg hatte dem Hause Truhendingen auch eine gewaltige Schuldenlast aufgebürdet. Dazu wurde mit großzügigen Schenkungen der Grafen und ihrer Ministerialen an die Klöster Heilsbronn, Heidenheim, Zimmern, Auhausen und Langheim und an den Deutschen Orden, sowie durch kostspielige Hofhaltung eine rasche und stetige Zertrümmerung des reichen Besitzes eingeleitet. Bald folgten auch notgedrungen Verkäufe von Vogteien und Gütern an den Bischof von Eichstätt, an die Klöster Heilsbronn und Wülzburg, die aber auch den Untergang des wirtschaftlich schwer bedrängten Hauses Truhendingen nicht mehr aufhalten konnten.

St Michaelskirche

St Michaelskirche in Fulda

In dieser tragischen Epoche einer lebhaften Güterbewegung, über die auch jedesmal Urkunden ausgestellt werden mußten, erscheint Wernhard als Truhendinger Notar. 1281 ist er Zeuge eines Rechtsgeschäftes, bei dem Graf Friedrich das Vogteirecht über die Besitzungen des Klosters Solnhofen, das er von Fulda zu Lehen hatte, an den Bischof von Eichstätt verkauft (4). Am gleichen Tag, dem 6. Dezember 1281, sendet Graf Friedrich von Truhendingen dieses Vogteirecht dem Abt und Konvent des Klosters Fulda auf brieflichem Wege auf. Wernhard, der hier als „unser lieber Notar“ bezeichnet wird, erhält den Auftrag, die Briefe nach Fulda zu bringen. Bereits nach neun Tagen, am 15. Dezember ist Wernhard zusammen mit Ulrich, dem Kaplan des Bischofs von Eichstätt, und Cuno, einem Mönch des Klosters Wülzburg, in Fulda anwesend, wo nun der Abt von Fulda die gewünschte Übertragung der Vogtei an den Bischof von Eichstätt vornimmt (5).

Leider erfahren wir nichts über den Reiseweg Wernhards, über die Orte, in denen er übernachtete. Die Quellen berichten nur von seiner Tätigkeit als Notar und als Zeuge. Aber daß gerade er als Überbringer des Briefes an den Abt von Fulda ausgewählt wurde, bedeutet doch, daß Wernhard das besondere Vertrauen des Grafen Friedrich von Truhendingen genoß und zur Teilnahme an den Rechtsgeschäften seines Herrn befähigt und berufen war. Zwei Jahre später (1283) ist Wernhard wiederum zur Zeugenschaft aufgerufen, als Friedrich von Truhendingen und seine Gattin Agnes, eine geborene Gräfin von Wirtemberg, dem Kloster Wülzburg Besitzungen bei Wettelsheim schenken (6). Im Juli 1284 wird nun in Gunzenhausen selbst von dem Grafen Friedrich eine Urkunde ausgestellt, in der der Edle die Schenkung seiner Ministerialin Sophia in den Dörfern Spielberg (bei Mitteldachstetten) und Bernheim (Burgbernheim) an das Kloster Heilsbronn bestätigt. Als Zeuge erscheint hinter den Rittern Ulricus de Muhr und Sifridus de Sweiningen, einem Ulricus de Mur und Chunradus de Vestenberg auch Wernhard als Notarius (7).

Die Tatsache, daß die Urkunde in Gunzenhausen ausgestellt wurde, erhärtet unsere Anschauung, daß nicht die Grafen von Oettingen, sondern die Edlen von Truhendingen am Ende des 13, Jahrhunderts die Herren von Gunzenhausen waren. Die Befürworter einer kontinuierlichen Vogtei der Grafen von Oettingen müßten doch wohl erwarten, daß einst eine oettingische Urkunde auftaucht, die vor 1349 in Gunzenhausen ausgestellt wurde. Aber gerade das Gegenteil ist de Fall: Nicht die Oettinger urkunden in Gunzenhausen, sondern die Edlen von Truhendingen und nach Englert ist dies nicht nur 1284, sondern auch noch 1289 und 1294 der Fall (8). Weder von oettingischen Vögten noch von oettingischen Urkunden in Gunzenhausen können wir im 12. Und 13. Jahrhundert etwas in Erfahrung bringen, sondern nur von truhendingischen Vögten und truhendingischen Urkunden. Und 1287 ist der den Truhendingern treuergebene Notar Wernhard gar noch Inhaber der Pfarrei und wird eigens als „plebanus de Guntzenhvsen“ tituliert (9).

Ob er auch tatsächlich sein Amt als Pfarrer von Gunzenhausen ausübte oder es durch einen Vikar verwalten ließ, darüber ist in den Quellen nichts zu finden (10). In der Kirche des Mittelaters kam es häufig vor, daß Domherrn und Pfarrer, während sie selbst die Haupteinkünfte ihrer Ämter bezogen, diese gegen ein geringes Gehalt von Vikaren verwalten ließen. Man gewinnt nicht den Eindruck, daß Wernhard einer begüterten Familie entstammte und daß er in Gunzenhausen nur die Pfründe der Pfarrei genossen, zur Seelsorge aber einen Vikar bestellt hätte. Über seine Herkunft und seine Standeszugehörigkeit herrschte bis vor kurzem noch völliges Dunkel. Erst 1953 erschien in der Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte von Dr. Dr. Karl Schornbaum ein interessanter Beitrag: „Zwei alte Salbücher der Pfarrei Gunzenhausen“(11). In diesem Aufsatz verweist der Verfasser auch auf den Pfarrer Wernhard, den er in dem bereits erwähnten Handlungsbuch der Holzschuher wieder erkennen will. In diesem Handlungsbuch, das in den Jahren 1304 -1307 geführt wurde, sind für jeden Kunden größere oder kleinere Konten eingetragen. Auf Seite 79, Zeile 1494, steht auch folgender Eintrag: Plebanus de Gunzenhausen frater Stepergerii 13 ulnas rufi Eyper: servus suus; terminus Michaelis (12). Aus diesem Konteneintrag geht hervor, daß der Pfarrer (plebanus) von Gunzenhausen, der Bruder des Stepergers (frater Stepergerii) 13 Ellen (ulnas) von einer flandrischen Tuchsorte, die nach der Stadt Ypern in Flandern benannt ist (rufi Eyper), gekauft hat, daß sie sein Diener empfangen hat und daß das Zahlungsziel (terminus) der Michaelistag (29. September) ist.

Für die Suche nach der Herkunft Wernhards führt uns vor allem die Notiz weiter, daß der Pfarrer von Gunzenhausen der Bruder des Stepergers war. Leider können wir nicht feststellen, ob der im Handlungsbuch genannte Pfarrer von Gunzenhausen auch wirklich unser Wernhard war, denn die letzte Urkunde, die über den Pfarrer Wernhard berichtet, stammt aus dem Jahre 1294. Das Handlungsbuch wurde aber erst 1304 angelegt. Es klafft also eine urkundenarme Lücke von 10 Jahren, derzufolge wir nicht mit Sicherheit feststellen können, ob der im Handlungsbuch leider ohne Namen genannte plebanus de Gunzenhausen auch noch unser Wernhard war, der als truhendingischer Notar noch 1304 die Pfarrei Gunzenhausen verwaltete (13). Lic. Clauß hegt die Vermutung, daß Wernhard schon 1299 gestorben war , weil in diesem Jahr in einer Urkunde (14) ein gewisser Henricus als Notar der Grafen von Truhendingen bezeugt ist. Diese Annahme ist aber durch keinen urkundlichen Beweis zu erhärten. Die Urkunden, in denen der Notar Heinrich auftritt, beziehen sich auf die Meranischen Erbgüter der Truhendinger in Oberfranken, für die nach der Teilung der Herrschaft Truhendingen unter die Söhne Ulrich und Friedrich wohl ein eigener Notar bestellt wurde (15), während in den südlichen Besitzungen noch der alte Notar Wernhard tätig gewesen sein konnte. Es spricht sogar manches dafür, daß der im Handlungsbuch genannte plebanus de Gunzenhausen wirklich noch unser Wernhard war und daß er somit um 1304 noch am Leben war.

Hier soll nun versucht werden, die Angaben des Handlungsbuches (frater Stepergerii) noch eingehender zu betrachen, in der Hoffnung, daß sie uns in unserem Bemühen, nach der Herkunft Wernhards zu forschen, weiterführen können. Oberflächlich gesehen stellt das Wort Stepergerii ein etwas gespenstisches Namenrätsel dar. Das Wort steht im Genitiv. Der Nominativ müßte lauten: Stepergerius. Es handelt sich um die lateinische Form eines deutschen Ortsnamens. Steperger müßte der Name lauten. Der Pfarrer Wernhard soll also der Bruder des Stepergers gewesen sein. Wer war dann dieser Steperger?. Es gab um 1300 ein niederadeliges Geschlecht, das sich nach dem heutigen Ort Stepperg bei Neuburg a.d.Donau benannte (16) und den Grafen von Graisbach diente. Doch dieser Ort muß für unsere Untersuchung schon deswegen ausscheiden, weil die älteren Namenformen nicht Stepperg, sondern Stettberg (Stetteberg und 1186 sogar Stebach) lauten (17).

Wernhard entstammte sicherlich nicht jenem weit entfernten Ort an der Donau, zu dem auch die Herren von Truhendingen keinerlei Beziehungen hatten. Somit gilt es, nach anderen Orten zu fahnden, die als Heimat des Truhendinger Notars in Frage kommen könnten. Soweit wir jedoch in den Quellen Umschau halten, ein Dienstmannengeschlecht, das sich die Steperger nannte, findet sich in unserer Heimat nicht. Die Suche nach dem rätselhaften Stepergerius läßt sich nur dann mit einiger Erfolgsaussicht fortsetzen, wenn wir berücksichtigen, daß die Eintragungen in das Holzschuhersche Handlungsbuch reich an Verstößen sind, wie die Herausgeber festgestellt haben. Besonders Ortsnamen erscheinen oft reichlich verzerrt und verschrieben. Es war ferner eine Eigenart des Schreibers, daß er Kunden oft nicht mit ihrem eigentlichen Namen aufführt, sondern sie nach dem Ort bezeichnet, aus dem sie stammten. So führt er unter den Ministerialen des Grafen Ulrich von Truhendingen einmal einen Allerhamber = Alerheimer auf (18). Mit seinem vollen Namen hieß dieser in einer Urkunde vom Jahre 1306: Conrad Sorge der Jüngere (19). Angehörige seiner Sippe nennen sich oftmals die Sorgen von Alerheim. Der Beiname Sorg war dem Schreiber des Handlungsbuches scheinbar nicht bekannt, er trägt ihn einfach nach seiner Herkunft als Alerheimer ein.

Ebenso werden im Sonderkonto des Grafen Ulrich von Truhendingen die Ministerialen Ulrich oder Wirich von Treuchtlingen einfach als Treutelinger = Treuchtlinger eingetragen (20). Ferner sind ohne ihren vollen Namen aufgeführt ein Pfalunfelder = Pflaumfelder (21), ein Lenderhamer = Lentersheimer und verschiedenen andere. Berücksichtigen wir noch einmal den Eintrag in Zeile 1494: Plebanus de Gunzenhausen frater Stepergerii, so können wir feststellen, daß der Schreiber den Bruder des Pfarrers von Gunzenhausen auch nur nach seiner Herkunft bezeichnet. Bedenken wir ferner, daß in der Schreibung der 0rtsnamen oft bedenkliche Verstöße vorliegen, so werden wir nicht fehlgehen, wenn wir in dem Steperger einen Steinberger erkennen, wobei wir vor allem die mundartliche Form „Staberg“ zur Lösung des Namenrätsels heranziehen müssen. Der Steperger dürfte wohl ein Staberger = Steinberger sein. Es ist durchaus möglich, daß in der Eile, mit der dieses Handlungsbuch geführt wurde, die mundartliche Bezeichnung für Leute aus Steinberg = Staberger zu Steberger verschrieben wurde, zumal der Steberger nicht einmal Kunde der Holzschuher war, sondern für einen gewissen Ulricus Witawer de A (Aha bei Gunzenhausen ) als Bürge verzeichnet ist (22).

Gräfensteinberg

Gräfensteinberg

Radierung von U. Winter

Wir brauchen also zur Enthüllung unseres Namenrätsels gar nicht in die Ferne zu schweifen, sondern finden in unserem heimischen Ort Steinberg eine wohlbegründete Heimat für den Notar Wernhard. Es fragt sich nur, ob Gräfensteinberg oder Kalbensteinberg dafür in Frage kommt. In den ältesten Quellen werden die beiden Orte noch nicht unterschieden. Man gerät immer in Zweifel, welches der beiden Steinberg gemeint sein könnte, denn sowohl Gräfensteinberg als auch Kalbensteinberg heißen in Urkunden Steinberg. Erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts wird in den Urkunden Kalbensteinberg unterschieden (23). Im Volksmund werden sich schon frühzeitig die beiden noch heute gebräuchlichen Kurzformen Kalb (für Kalbensteinberg) und Steinberg (für Gräfensteinberg) eingebürgert haben (24). Wenn also im Handlungsbuch der Holzschuher ein Bürge namens Steperger (Zeile 86 auch Stepercher) eingetragen ist, dann wird man wohl an Gräfensteinberg zu denken haben. In Zeile 86 steht der Stepercher mit seinem abgekürzten Vornamen H. Er dürfte wohl Hermann oder Heinrich geheißen haben.

Nun erscheint in einer Urkunde von 1287, die von Graf Friedrich von Truhendingen an das Kloster Heilsbronn ausgestellt wurde, unter den Zeugen ein Hermannus officialis de Steinberg unmittelbar vor unserem Notarius Wernhard (25). Mit dem Ausdruck officialis werden seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts niederadelige Amtleute tituliert, die vor allem mit Verwaltungsaufgaben betraut waren. Dieser Hermannus officialis de Steinberg scheint aber nicht auf der bei Kronach gelegenen meranischen Burg Steinberg als Nachfolger der dortigen castellani gewirkt zu haben, wie von Guttenberg annimmt (26), sondern auf den truhendingischen Besitzungen um Gräfensteinberg (27). Als Verwaltungsmittelpunkt über diese Besitzungen war Gräfensteinberg eingerichtet und Hermannus als officialis damit betreut. Das Vorhandensein einer truhendingischen Dienstmannenfamilie, die sich nach dem Ort Steinberg (Gräfensteinberg) benannte, wird man wohl im Hinblick auf die, wenn auch etwas spärliche Quellenangabe nicht leugnen können. Es besteht sogar die große Wahrscheinlichkeit, daß der im Handlungsbuch der Holzschuher als Bürge des Witawers de A. eingetragene (Zeile 86) H.Stepercher und der Hermannus officialis de Steinberg eine Person und somit der Bruder des Notars Wernhard ist (28).

Beide stehen in Truhendinger Diensten, beide treten zusammen in einer Urkunde des Grafen Friedrich auf. Wir können noch weitere Mitgleder dieser Familie ermitteln. Für den Fischer namens Scheidel aus Gunzenhausen bürgt ein Bertholdus de Steinberche (29). Es ist wohl der gleiche, der in einem Nachtrag im ältesten Salbuch des Hochstifts Eichstätt als Berthold von Steinberg, genannt Nürnberger, verzeichnet ist und Wiesen im Eichach bei Altenmuhr von Eichstätt zu Lehen besitzt (30). 1312 erscheint in Nürnberg ein Steinberger (31). Mitglieder dieser Familie mögen später auch als Bürger in Gunzenhausen aufgenommen worden sein, denn der Herkunftsname Steinberger lebt im 14. Jahrhundert in Gunzenhausen noch fort (32).

Anmerkungen

  1. Alt-Gunzenhausen Heft 2, S.10.
  2. Alt-Gunzenhausen, Heft 13, S.9, Nr.1429
  3. Englert, Gesch. d. Grafen v. Truhendingen Nr.170.
  4. Heidingsfelder Nr.931.
  5. Noch immer nicht ist es gelungen, den rätselhaften Ort Totegabe, in dem die Urkunde vom Grafen Friedrich ausgestellt wurde, festzulegen. Ob nicht eine Verschreibung von Totegabe aus Totelaren vorliegt? Totelaren lag bei Berolzheim, wo heute noch der Flurname Totler an Totelaren erinnert (St.A. Nürnberg Rep.122, Nr.53, fol.30: Totellar).
  6. Englert, Gesch.d. Grafen v. Truhendingen, Nr.205; Weller Hohenl. Urkundenbuch I. S.676/12.210.
  7. Englert, Gesch. d. Grafen von Truhendingen, Nr.210; Heilsbronner Urkd.Reg., Nr.171.
  8. Englert, Gesch.d. Grafen v. Truhendingen, Nr.220 u.229.
  9. Ebenda Nr.217; Heilsbronner Urkd. Reg., Nr.183.
  10. Gunzenhausen war 1306 noch nicht ständiger Dekanatssitz. Erst 1353 wird „der bescheiden mann her Ulrich Techand, Kirchherr ze Guntzenhusen“ genannt. Wahrscheinlich wurde Gunzenhausen erst nach 1349 Dekanatssitz.
  11. Zeitschrift f. bayer. Kirchengeschichte 1953, Heft1, S.2- 20.
  12. Ebenda S.10.
  13. Handlungsbuch d. Holzschuher, S.79, Zeile 1494.
  14. Englert, Gesch. d. Grafen von Truhendingen, Nr.249 u. 327.
  15. Ebenda S.151.
  16. Urkunden d. Fürstl. Archive Oettingen, Nr.350, 358, 360, Augsburg 1959.
  17. Dr. Kraft, Das Urbar der Reichsmarschälle v. Pappenheim, S.85.
  18. Handlungsbuch der Holzschuher, Zeile 2102
  19. Urk. d. Fürstl. Archive Oettingen, Nr.205, Augsburg 1959.
  20. Handlungsbuch der Holzschuher, S.115, Zeile 2087.
  21. Ebenda, Seite 115.
  22. Ebenda, Zeile 86.
  23. Heidingsfelder, Regesten, Nr.1121
  24. Siehe auch den schönen Aufsatz: Sandskron und Nagelhof von Dr. Otto Puchner im 74. Jahresbericht d. Hist. Vereins für Mittelfranken, S.19, Anmerkung 4.
  25. Heilsbronner Urk. Reg., Nr.183.
  26. v. Guttenberg, Die Territorienbildung am Obermain, S.310, Anm.4.
  27. Die Truhendinger hatten die Vogtei über den Steinberger Forst (St.A.Nürnberg, Ältestes Eichst. Lehenbuch Bl.%: Item dominus F. de Truhendingen: Item advocatias super nemus Steinbercher Forst).
  28. Auch Dr. H.H.Hofmann glaubt, daß Wernhard aus Steinberg stammte (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 1960, Bd.23, Heft2, S.261, Anmerkung 198).
  29. Handlungsbuch der Holzschuher, S.1., Siehe auch Anmerkung 22.
  30. Heidingsfelder, Regesten, Nr.1314.
  31. Alt-Nürnberger Namenbuch von Charlotte Schefler-Erhard, S.301, Nürnberg 1959.
  32. In Nürnberger Fehde-und Urfehdebuch von 1380 „do man die schedlichen leut uff dem land einschreibt“ und das mit der Fehde Eppeleins von Gailingen begonnen zu haben scheint, sind im Anschluß an die Fehde die vermutlichen Helfer dieses Straßenräubers und Raubritters verzeichnet.
      Der Eintrag lautet:
    "Item zu Cronheim sind sie über naht gewesen (nämlich Eppelein von Gailingen und sein Kumpan Henslein von Bernheim) und Hensel zu Cronheim hat sie gehauset. Item der pfaff von derselben purg hielt sie auch, der ist der Bernheimer veter. Item zu Cronheim. Item Steinberger hat im kost bracht und ist bei in gewesen. Item er sant auch nach dem Walder, der egkelein. Item in hat der wirt in der vorstat zu Guntzenhawsen zu ezzen geben. Item Hensel Mawletsch dixit: der Stainberger und sein kneht von Guntzenhawsen hab sie geetztbun getrenkt und der Cronheimer und der klein Cuntzel des Karners kneht" (Nürnberger Rechtsquellen, Lieferung ½ VII, Fehde und Urfehdebuch von 1380 -1419, S. 130).