Die Ellwanger Lehen

im Raum Gunzenhausen

im 14. Jahrhundert

 

Der Inhalt der Lehenstücke

Landschaft

Grund und Boden bildeten in der Regel den Hauptbestandteil der in den Lehenbüchern verzeichneten Lehenobjekte. Doch erscheinen bisweilen auch Zehnten und Holzbezüge, die zu Lehen vom Gottshaus Ellwangen gingen. Grund und Boden, nicht etwa in der Form von unbebauten Ödungen oder zur Rodung vorbehaltenen Wäldern, die im 14. Jahrhundert im Raum Gunzenhausen nicht mehr vorhanden waren, sondern längst kultivierte Äcker, Wiesen und Waldstücke, die womöglich schon bei der Übergabe des königlichen Klosters Gunzenhausen an die Reichsabtei Ellwangen im Jahre 823 bewirtschaftet, umgrenzt und mit Namen versehen waren, bildeten den Inhalt der Lehenstücke. Bisweilen bestand das Lehenobjekt überhaupt nur in einem oder mehreren Tagwerk Wiesen z.B.

Ein Lehenkomplex konnte auch aus mehreren Tagwerk Wiesen bestehen, die aber an verschiedenen Orten lagen:

Gelegentlich waren Wiesen, Äcker und Egerden in einem Lehenkomplex noch mit Zehnten und Hölzern verbunden z.B.:

Neben vielen kleinen und kleinsten Lehenstücken erscheinen in den Auszügen auch größere, die vom Kloster Ellwangen zu Lehen vergeben wurden, die die Größe eines Besitzes erreichten, der einer Hofstatt oder gar eines ganzen Bauernhofes angemessen war, zu Lehen: So hat der Großsitz (Seitz Groß?) von Gunzenhausen zu Lehen gehabt:

Über die Qualität der verliehenen Lehenkomplexe wird in den Lehenbuchauszügen in der Regel nichts vermerkt, obwohl doch sicherlich große Unterschiede in der Ertragfähigkeit der Äcker und Wiesen bestanden. Man kann hier höchstenfalls aus den Flurnamen einige Schlüsse ziehen und über die Güte einer Wiese urteilen, wenn von ihr geschrieben steht:

Einmal wird ein Wieslein in Unterwurmbach genannt, das wohl wegen seines geringen Wertes oder seiner bescheidenen Größe sehr oft seinen Besitzer wechselte und von dem man in Ellwangen gar nicht mehr wusste, wie sein Lehenträger hieß. Man nannte es einfach "Aller-lut-Wieslein", das "Wieslein aller Leute" (AG 34/237). Hatte ein Wieslein wegen seiner geringen Größe keinen Namen, so trug man in das Lehenbuch einfach die Bezeichnung "ein Wiesflecklein" ein. In vielen Fällen wird an dem Lehenstück gleich das Rechtsverhältnis angegeben, das auf der Wiese ruhte. Statt den allgemeinen Begriff Wiese zu verwenden, wird oft die Bezeichnung Wiesmahd gebraucht, was bedeutet, dass dieses Grundstück im Frühjahr in der Regel bis Walburgi (1.Mai) der Dorf- oder Stadtherde zur Beweidung zur Verfügung stand, ab diesem Tag dann eingeschlagen (für die Herde geschlossen) und zur privaten Heu- und Grummetnutzung gemäht und erst nach Michaeli (29.September) der Nutzung durch die Herde wieder geöffnet werden musste. Andere Einträge in den Lehenbüchern sprechen von einer Beunde, die verliehen wurde. So z.B.:

Da ist ferner genannt: des Mittelburgers Beund, die Beunde beim untern Weg, eine Beunde zu Oberasbach, die Beunde in der Raften bei Unterwurmbach, die Beunde unter dem Weiler bei Oberasbach usw. Unter einer Beunde versteht man ein Grundstück, das umzäunt ist, damit es von der allgemeinen Dorfherde nicht beweidet werden kann. Es ist also der privaten Nutzung vorbehalten. Die vielen Wiesen im Altmühlgrund bei Gunzenhausen bedeuteten eine wichtige Grundlage für die Viehhaltung, so dass diese Lehenstücke in der Altmühlaue wohl sehr begehrt waren und jederzeit einen Lehenträger fanden.