Die Ellwanger Lehen

im Raum Gunzenhausen

im 14. Jahrhundert

 

König Konrad III.

König Konrad III.

Miniatur aus der Kölner Königschronik, Brüssel, Königliche Bibliothek

Die Ellwanger Lehen an der Altmühl im Rahmen der staufischen Königslandpolitik

Die Reichsabtei Ellwangen war durch die Schenkung des Klosters Gunzenhausen durch Ludwig den Frommen im Jahre 823 zum alleinigen Herrschaftsträger an der Altmühlfurt geworden. Der Schutz über alle diese Güter in Gunzenhausen, Unter- und Oberwurmbach, in Schlungenhof und Laubenzedel, in Oberasbach und Obenbrunn war in dieser Zeit durch die Reichsabtei und indirekt durch den deutschen König garantiert. Dieser Zustand blieb so bis zu Beginn des 12. Jahrhunderts erhalten. Doch schon bevor der erste König aus dem Geschlecht der Staufer, König Konrad III. (1138 - 1152), den deutschen Königsthron bestieg, wurde die ellwangische Grundherrschaft an der Altmühlfurt von der weltlichen Schutzherrschaft, der Vogtei, überlagert. Es war die Zeit nach dem Investiturstreit, nach dem Zerfall der alten Grafschaften, wo an allen Ecken und Enden Burgen wie Pilze aus dem Boden schossen und neue Herrschaftsformen der Adeligen raumgreifend sich entwickelten. Wie kam es dazu? König Konrad betrieb, um seinem Königtum allseitige Anerkennung zu verschaffen, eine energische Königlandpolitik. Der Kölner Historiker Odilo Engels schreibt über diese Königslandpolitik Konrads folgendes:

In diese energische Königslandpolitik Konrads III. wurden nun auch die Ellwanger Besitzungen im Raum an der Altmühlfurt um Gunzenhausen einbezogen. Der König verlieh die weltliche Schutzherrschaft, die Vogtei, an seine Verwandten, die Edlen von Truhendingen (erst Altentrüdingen, dann Hohentrüdingen). Diese entfalteten nun im Rahmen der staufischen Königslandpolitik eine eigene Hausmachtpolitik auf Grund der Vogtei über die ellwangischen Güter an der Altmühlfurt. Die Besitzungen lagen in und um Gunzenhausen zerstreut. Mit Hilfe der Vogtei gelang es nun, die in Gunzenhausen, in Unter- und Oberwurmbach, in Schlungenhof und Laubenzedel, in Oberasbach und Obenbrunn zerstreut liegenden Lehenstücke zu einer Einheit zusammenzufassen und diesen Raum politisch zu durchdringen. Wenn nun behauptet wird, die Grafen von Oettingen wären die Hauptvögte von Ellwangen gewesen, infolgedessen müssten sie auch die Vogtei über die ellwangischen Besitzungen um Gunzenhausen innegehabt haben, so müssen wir dem entgegenhalten: die Vogteien über den geistlichen Grundbesitz des Klosters Ellwangen, müssen keineswegs geschlossen in der Hand des Hauptvogtes gewesen sein (2).

Ein ähnlicher Fall liegt auch in der Besitzgeschichte des Klosters Heidenheim vor. Die Hauptvögte Heidenheims im 12. und 13. Jahrhundert waren die Edlen von Truhendingen, doch die Teilvogtei über den Meierhof zu Obermögersheim wurde von den Grafen von Oettingen besorgt.

Anmerkungen

(AG = Alt-Gunzenhausen, Jahrbuch des Vereins für Heimatkunde)
  1. Odilo Engels, Die Staufer, Urban Taschenbücher, 4. Auflage, S. 46.ff.
  2. Pankraz Fried, Grafschaft, Vogtei und Grundherrschaft als Grundlagen der Wittelsbachischen Landesherrschaft in Bayern in Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 1963, Band 26, Heft11 /2, S. 103, insbesodere S. 120.