Die Ellwanger Lehen

im Raum Gunzenhausen

im 14. Jahrhundert

 

Bauern leisten Abgaben

Bauern leisten ihre Abgaben

Die bäuerlichen Lehenträger

Nach ordentlicher Art hätte jeder Lehenträger vom Lehenherrn bei der Lehenübernahme einen Lehenbrief erhalten sollen, in dem Umfang des Lehens und seine Lage niedergeschrieben waren. Der Lehenträger war dann verpflichtet, binnen eines Monats eine Lehenbeschreibung (Lehenrevers) einzureichen, in der die genaue Beschreibung der Lehenstücke, ihre Lage und ihr Inhalt dargelegt wurde. Doch nicht immer gelang es, diesen Anspruch des Lehensherren an den Lehensträger bürgerlichen oder bäuerlichen Standes zu erfüllen. Die Leute konnten meist weder lesen noch schreiben. Sie waren gezwungen, sich diese Lehenbeschreibung von einem Schreibkundigen ausstellen und womöglich von einem Siegelinhaber beglaubigen zu lassen. Doch in den meisten Fällen wird sich der Lehenempfang vor der Einführung der Lehenbücher ohne schriftliche Form vollzogen haben und wurde nach den mündlichen Darlegungen beim Lehensherrn vermerkt, wobei der Lehenseid die wichtigste Garantie gab, dass keine Lehen verschwiegen wurden. Oft wurde auch gar kein Lehenseid abgelegt, was dann im Lehenbuch mit der Bemerkung versehen wurde: "Hat noch nicht gehuldet".

Eigentlich gehörten diese Einträge über bürgerliche und bäuerliche Lehen gar nicht in ein Lehenbuch, denn die Inhaber dieser Lehen konnten die Verpflichtungen, die mit der Lehennahme verbunden sein sollten, gar nicht erfüllen, denn Bauern und Bürger galten ja damals nicht als waffenfähig. Das Kloster war aber drauf bedacht, dass keine Minderung seines Besitzstandes eintrat, so begnügte man sich mit den Angaben des bürgerlichen und bäuerlichen Lehennehmers mit einem kurzen Eintrag in das Lehenbuch und nur bei besonderen Belehnungen stellte man einen Lehenbrief aus mit der Bemerkung: "Habet litteram" (Er hat einen Brief). Die Ausstellung eines Lehenbriefes war wohl mit Kosten verbunden. Darüber lesen wir:

Der größte Teil der Lehenträger im Altmühlraum um Gunzenhausen gehörte dem Bauernstand an, wobei man bedenken muss, dass darunter neben der Bewirtschaftung von Grund und Boden auch ein Handwerk verbunden sein konnte. Aus dem nahen Unterwurmbach wird der größte Teil der bäuerlichen Lehenträger genannt (Siehe AG 34). Von ganzen Bauernhöfen bis herunter zu kleinen einzelnen Äckern oder Wiesen ist hier alles an Lehengut der Ellwanger Kirche vertreten. Ein oft genannter Lehenträger war der Jochfritz von Schlungenhof. Er übernahm häufig die Trägerschaft von Lehen für Leute, die nicht voll lehenfähig waren. Frauen erbaten ihn oft als verantwortlichen Lehenträger für sich und ihre Kinder, bis diese das Alter der Lehenfähigkeit erreicht hatten. So z.B.:

Verwundern muss, dass in keinem Eintrag eine Angabe über die Lehentaxe gemacht wird. Das Kloster hatte doch sicher ein Interesse daran, dass bei der Vergabe von Lehen auch Geld dafür eingenommen wurde. Man wird zu unterscheiden haben zwischen Schreiberlohn und dem Wert des Lehens. Doch darüber fehlen Angaben. 1372 hat Chuntz Branner von Unterwurmbach fünf Morgen Acker,

Nun folgt die Bemerkung in Latein:

Das soll heißen: "Nichts hat er gegeben, doch er ist mein Freund gewesen." Das wird sich wohl auf den Schreiberlohn beziehen. Die Lehentaxen an die Bauern scheinen nicht hoch gewesen zu sein. In der Salzburger Gegend unterschieden sich nach Ernst Klebel die so genannten Beutellehen von den Ritterlehen nur dadurch, dass der Lehenträger ein Bauer sein kann, dass er die Taxe nicht offen zahlt, sondern sie in einen Beutel wirft, daher der Name Beutellehen (2). Dieser Begriff Beutellehen ist in den Lehenbüchern A und B nicht gebräuchlich. Die vielen Namen der bürgerlichen und bäuerlichen Lehenträger an der Altmühl bei Gunzenhausen sind in "Alt - Gunzenhausen" Heft 34 veröffentlicht und können dort nachgelesen werden.

Anmerkungen

(AG = Alt-Gunzenhausen, Jahrbuch des Vereins für Heimatkunde)
  1. Werd = kleine Insel.
  2. Dr. Ernst Klebel, Territorialstaat und Lehen in Studien zum mittelalterlichen Lehenswesen in Vorträge und Forschungen, Konstanz 1956, S. 215.