Die Beziehungen der Herren
von Truhendingen zu Gunzenhausen

 

Gunzenhausen „stat und haus“

Zur Sicherung des Altmühlüberganges und zur Ausübung ihres Vogtamtes hatten die Truhendinger in Gunzenhausen ihre Ortsvögte eingesetzt, die zu ihrem Schutze in bewehrten Burgen wohnten. Einen guten Einblick in die merkwürdig verschlungenen Verhältnisse im mittelalterlichen Gunzenhausen gewähren uns die Nachrichten über die Lage der Burgen. Dr. Eidam verdanken wir darüber sehr beachtenswerte Beiträge (1). Nach einem Eintrag in dem Salbuch von Gunzenhausen 1532 befand sich die Burg „zwischen Stadttor gegen der Altmühl und dem Spital“. Dort entdeckte der für die Vorgeschichte unserer Heimat sehr verdienstvolle Prähistoriker auch ihre Fundamente (2). Wir haben keinen Grund, die Feststellungen Dr. Eidams zu bezweifeln. Die Burg lag an dem verkehrspolitisch wichtigen Altmühlübergang unweit der alten Realschule, wo schon zur Römerzeit eine Furt über den Fluß führte und heute die steinerne Brücke den Verkehr in Richtung Nördlingen und Wassertrüdingen leitet. In dieser Burg saß nach Meinung von Lic. Clauß und Dr. Eidam der Truhendinger Vogt, der 1309 urkundlich bezeugt ist, dort sei auch das Absteigequartier der Edlen von Truhendingen gewesen, dort seien die Urkunden ausgestellt worden, von dort aus hätten sie auch ihre „Umtriebe“ in Gunzenhausen durchgeführt. Man wird dieser Auffassung Dr. Eidams über den Sitz des Truhendinger Vogtes zustimmen müssen. Ablehnen muß man aber die Auffassung der Gunzenhäuser Lokalhistoriker, die Stadt Gunzenhausen „wäre den Truhendingern nichts angegangen“, sie hätten nur die Burg bewohnt und von dort aus ihre „Umtriebe in der Stadt durchgeführt". Solche rechtlosen Zustände haben auch „im finsteren Mittelalter“ in Gunzenhausen nicht geherrscht. Umtriebe brauchten von den Truhendingern nicht durchgeführt zu werden, denn sie waren ja im Besitz der Vogtei über die ellwangischen Untertanen und damit auch die Herren der Stadt. Burg und Stadt Gunzenhausen gehörten zusammen und ihre Herren waren im 12. Jahrhundert die Grafen von Truhendingen.

Nun liegt uns allerdings ein Hinweis auf das Vorhandensein einer zweiten Burg in Gunzenhausen vor. In dem bereits erwähnten Salbuch der Pfarrei Gunzenhausen aus der Zeit um 1450, das die Einkünfte der Pfarrei aufzählt, steht folgender Eintrag: "5 Pfd. auß einer hofrayt in der obern vorstat zu äußerst am nürnbergerweg, da vorzeyten ain schloßlein auf gewesen“ (3). Die Straße nach Nürnberg verlief im Mittelalter nicht auf der heutigen Linie, sondern zog durch das Tor am Blasturm, erkletterte den Hang vor der Burgstallhöhe und erreichte von da den Fallweiher. Dieser Hinweis von einem Schlößlein am Nünberger Weg gibt nun einem alten lokalgeschichtlichen Problem wieder Auftrieb: Stand im hohen Mittelalter auf der Burgstallhöhe ostwärts Gunzenhausens eine Burg? Der Name Burgstall, der schon im 15. Jahrhundert für diese Höhe bezeugt ist, scheint dafür zu sprechen. Freilich läßt sich aus dem Flurnamen Burgstall keine Zeit festlegen, wann der Wehrbau dort errichtet wurde, da das Wort Burg im Laufe der Jahrhunderte einem erheblichen Bedeutungswandel unterworfen war und somit vom Namen her nicht festgelegt werden kann, ob es sich um eine vorgeschichtliche oder hochmittelalterliche Burg handelt.

Dr. Eidam hielt sie für ein alemannisches Bauwerk, das bereits nach dem Durchbruch der Alemannen durch den Limes im 3. Jahrhundert errichtet wurde (4). Das wäre allerdings ein einzig dastehendes Beispiel einer alemannischen Befestigung und könnte in einem weiten Umkreis wohl kaum durch einen Parallelfall belegt werden. Reinecke verlegte diese Burganlage in die fränkische Zeit (5), auch da noch ein seltener Fall, dem in unserer Heimat kein ähnlichs Beispiel entgegengestellt werden könnte. Nach den neuesten Ergebnissen der Turmhügel- und Burgenforschung jedoch scheint sie erst ins hohe Mittelalter zu gehören, wenn sie auch auf dem Grund des Limes erbaut wurde. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, daß sich ein mittelalterlicher Wehrbau in einer älteren vorgschichtlichen Burganlage eingenistet hat.

Die Burganlage auf dem Schloßbuck im Burgstall war wohl die älteste Vogtburg von Gunzenhausen, die schon vor Errichtung der Stadt hier oben stand, zu einer Zeit, da Gunzenhausen höchstenfalls Marktrechte hatte, aber noch nicht ummauert war. Der Grund und Boden, auf dem die Burg errichtet war, gehörte im 13. Jahrhundert den Herren von Truhendingen. Das ist uns aus einer Urkunde sicher bezeugt. 1340 gelobt Graf Heinrich von Schauenburg, der Miterbe der Truhendinger Herrschaft im südfränkischen Gebiet, unter anderem nimmer zu verkaufen: den „Vorst zu Gunzenhausen, außer an schweher und Bruder Graf Ludwig und Graf Friedrich von Oettingen“ (6). Unter diesem „Vorst zu Gunzenhausen kann kaum etwas anderes zu verstehen sein als der heutige Burgstallwald. Dieser Wald, ein Teilstück des großen Nadelwaldgebietes nördlich der Altmühl, war ursprünglich königlicher Besitz, der wohl zu dem großen Königsgutbezirk um Gräfensteinberg gehörte (7). Mit der Schenkung des monasterium Gunzenhusir kam er als Zubehör des Klosters an Ellwangen. Die Truhendinger erwarben die Vogtei über den Wald und errichteten dort ihre Vogteiburg, noch bevor Gunzenhausen zur Stadt erhoben wurde. Der Forst war für die Siedlung Gunzenhausen lebenswichtig. Aus ihm bezogen die Bürger der Stadt später 54 Klafter Brennholz (8). Diese Forstrechte gehen sicherlich in alte Zeiten zurück und können als Beweis angeführt werden, daß der Burgstallwald und die Siedlung Gunzenhausen ursprünglich ein und demselben Herrn unterworfen waren, denn es ist kaum denkbar, daß ein Vogtherr für eine ihm fremde Stadt( oder damals Dorf) Holz aus seinem Walde gewährt.

Mit der Errichtung der Befestigungsanlagen und mit der Erhebung Gunzenhausens zur Stadt wurde wohl der Sitz des Vogtes von der Höhe in das Tal verlegt, und zwar in die unmittelbare Nähe der Stadt an die Altmühlfurt. Genau das gleiche Beispiel läßt sich heute noch gut in Wassertrüdingen beobachten, wo auch die Burg unmittelbar an die befestigte Stadt angelehnt ist. Der Vogt ist der Herr der Stadt, er beherrscht sie. Darum sperrt er sich nicht selbst in ihre Mauern ein, sondern sitzt dicht daneben in seinem eigenen befestigten Bereich. So konnte die Burg zu Gunzenhausen einer doppelten Aufgabe gerecht werden: Herrschaft über die Stadt und Schutz der Altmühlfurt, die besonders in der Stauferzeit eine wichtige verkehrspolitische Bedeutung erlangte. Hier liegt die Wirrnis, die der älteren Forschung immer wieder Rätsel stellte. Man sah immer ein Nebeneinander von truhendingischer Burg und oettingischer oder ellwangischer Stadt Gunzenhausen, während in Wahrheit doch Burg und Stadt eine unzertrennliche Einheit bildeten, beide unter truhendingischer Herrschaft. Diese Einheit von Vogtburg und Stadt kommt ja später in der Verkaufsurkunde des Wilhelm von Seckendorf an den Burggrafen im Jahre 1368 zum Ausdruck, wo von „Behausung und Stadt“ die Rede ist. In der Dispositia Fridericiana von 1385 (9) erscheint ebenfalls „Gunczenhausen Stat und Haus“. Daß mit diesem Haus nur die herrschaftliche Vogtburg gemeint sein kann, leuchtet ohne weiteres ein, zumal im Mittelalter der Name Haus in der Einzahl einen befestigten Herrschaftssitz bedeutet (10). Man denke z.B. an die beiden Burgen Hochhaus und Niederhaus am südlichen Riesrand.

Diese Einheit von Stadt und Haus, von bürgerlicher Siedlung und herrschaftlicher Vogtburg, ist sicher nicht erst im 14. Jahrhundert beim Verkauf an die Burggrafen entstanden, sondern war bereits im 13. Jahrhundert unter den Truhendingern geschaffen worden, als die Siedlung Gunzenhausen zur Stadt erhoben und mit Mauern und Graben umgeben wurde. Damit ergibt sich für uns die Frage: Unter welcher Herrschaft wurde Gunzenhausen Stadt? Waren es noch die Truhendinger, die der Siedlung Gunzenhausen Stadtcharakter verliehen, oder die Grafen von Oettingen? Für die Beurteilung der Stadtentwicklung Gunzenhausens muß vorweg jene veralterte Anschauung abgelehnt werden, die Stadt hätte sich allmählich aus der dort bereits im frühen Mittelalter vorhandenen dorfartigen Niederlassung entwickelt, lediglich emporgetragen durch die städtezeugende Kraft des Verkehrs. Es wird wohl kaum der Wahrheit gedient sein, wenn man annimmt, die Stadt habe sich unter zwar langsamen, aber stetigem Wachstum der ehemaligen Dorfsiedlung an der Altmühlfurt von selbst gebildet, weil dort alte Handelsstraßen sich kreuzten und der Verkehr sich staute. Gewiß begünstigten diese Umstände die Entwicklung zur Stadt. Aber Handelsverkehr und Markt allein schufen noch keine Stadt. Versuche vom Boden dieser Anschauung aus, die Entstehungsgeschichte der Stadt Gunzenhausen verständlich machen zu wollen, wüden zu keinem befriedigenden Ergebnis führen.

Der Gegensatz zwischen dem frühmittelalterlichem Dorf und der späteren Stadt an der Altmühl beruht nicht auf Größenunterschied, sondern auf Wurzelunterschied und Wesensverschiedenheit. Gunzenhausen als Stadt ist nicht das Ergebnis einer ungewollten zufälligen Entwicklung, sondern eines schöpferischen Einzelwillens, eines rechnerischen Verstandes, der mit klugem Vorbedacht dabei wirtschaftliche, politische und militärische Triebkräfte glücklich zu vereinigen wußte. Daß der Stadtgründer dabei auf einen entwicklungsfähigen Keim, nämlich auf die frühmittelalterliche Niederlassung an der Altmühlfurt, die vielleicht schon vom Kloster her mit einem Marktrecht ausgestattet war, zurückgreifen konnte, begünstigte nur die Entwicklung. Nach all den Zeugnissen, die sich zusammentragen lassen, waren die Herren von Truhendingen diejenigen, die in Gunzenhausen den Anstoß zur städtischen Entwicklung gaben.

Wie bei vielen anderen Städten besitzen wir auch über die Stadtgründung Gunzenhusen keine Urkunde und keine erzählende Quelle. Man muß daher versuchen, andere Kennzichen heranzuziehen, die zwar nicht unbedingt Beweiskraft haben, aber doch nicht ganz zu mißachten sind. 1271 treten in einer Urkunde in Gunzenhausen cives auf (11). Diese erstmalige Erwähnung der Standesbezeichnung Bürger (cives) sagt zwar noch nichts über den Stadtcharakter Gunzenhausens aus, da sich ja auch Bewohner eines Ortes, der nur mit Marktrechten ausgestattet war, als cives bezeichnen konnten. In dem Heberegister des Klosters Ellwangen, das neuerdings erst um 1241 angesetzt wird (12), sind die zwei Gunzenhäuser Einwohner Schello und Geltmarus mit keiner Standesbezeichnung versehen. Zwar verdankt Gunzenhausen sein wirtschaftliches Aufblühen als Wirtschaftsmittelpunkt des mittleren Altmühltales erst der zielbewußten Förderung durch die Markgrafen, aber man wird die Ausstattung mit 11 Jahrmärkten und einem Wochenmarkt nicht allein den Burggrafen zuschreiben dürfen. Sicher war Gunzenhausen schon im 13. Jahrhundert ein bedeuender Markt.

Wegen des kirchlichen Zinsverbotes für Christen hatten sich die Juden frühzeitig dem Geldgeschäft zugewendet und in den Städten niedergelssen. Das Vorhandensein von Juden in Gunzenhausen ist uns sicher erst für das Jahr 1343 bezeugt (13), doch scheint ihre Anwesenheit in Gunzenhausen schon für das 13. Jahrhundert wahrscheinlich, denn 1298 wird von einer Judenverfolgung in Truhendingen (Wassertrüdingen), Hohenrüdingen(?), Windsbach, Gunzenhausen und an verschiedenen anderen Orten berichtet (14), was darauf schließen läßt, daß schon unter der Truhendinger Herrschaft in Gunzenhausen ein reger Geldverkehr vorhanden war. Wenn sich auch ein genauer Zeitpunkt der Stadtgründung nicht festlegen läßt, so wid man dafür wenigstens die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts in Betracht ziehen müssen. Ob Gunzenhausen freilich schon damals eine Stadt im Rechtssinne war, ist wegen der mangelnden Quellen nicht zu ermitteln.

1370 erscheint zum erstenmal der Rat zu Gunzenhausen (15). 1381 wird die Vorstadt genannt, was doch darauf schließen läßt, daß Gunzenhausen als Stadt schon eine lange Entwicklung hinter sich haben mußte (16). Diese Entwicklung zur Stadt verdankt Gunzenhausen ohne Zweifel nicht erst den Grafen von Oettingen, sondern den edlen Herren von Truhendingen, die hier am Altmühlübergang einen wirtschaftlichen Mittelpunkt ihres künftigen Territoriums aufzubauen suchten. Wären die Oettinger hier schon seit dem 10. Jahrhundert ansässig gewesen, so hätten sie wohl versucht, diesen alten Stützpunkt ihrer Herrshaft zu halten und hätten ihn wohl nicht schon 1349 wieder an einen Ministerialen des Burggrafen von Nürnberg, an Burkhard von Seckendorf, verkauft. Neuerdings wird sogar vermutet, daß die Grafen von Oettingen gar nicht die Nachfahren der alten Riesgaugrafen sind, sondern erst mit der „faßbaren Revindikation und erneuten Konzentration des Reichsgutes“ in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts am Riesrand auftauchen (17). Ihre Herrschaft in Gunzenhausen hat nur wenige Jahre gedauert. Diejenigen, die im hohen Mittelalter an der Altmühlfurt im Dienste der Staufer wirkten, waren ohne Zweifel die Herren von Truhendingen.

Mit dem Untergang der Hohenstaufen beginnt aber auch die truhendingische Herrschaft zu zerfallen. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts war das Schicksal der truhendingischen Besitzungen im Ries und im Sualafeld bereits besiegelt. Das Handlungsbuch der Holzschuher gibt uns ein erschütterndes Zeugnis, wie das edle Geschlecht der Herren von Truhendingen an der Altmühl und am Hahnenkamm von Schulden erdrückt seinem Ende entgegeneilt. Im Jahre 1310 verstarb Graf Ulrich von Truhendingen, dessen Grabmal in der Heidenheimer Kirche noch zu sehen ist. Das Kloster hatte 1324 sich aus Dankbarkeit für den Kirchensatz zu Westheim zur Haltung einer Frühmesse für ihn und seinen Sohn Friedrich verpflichtet (18).

Ulrich war der Sohn des Grafen Friedrich VI. von Truhendingen und Agnes, einer Gräfin von Württemberg. Zu dieser Ehe hatte der Papst nachträglich (1288) Dispens erteilt, da beide Ehepartner im 4. Grade blutsverwandt waren (19). Seinen Namen Ulrich verdankt er seinem Großvater mütterlicherseits, dem Grafen Ulrich I. von Württemberg, dem Begründer der württembergischen Hausmacht (20). Ulrich scheint von seinem Vater Friedrich VI. von Truhendingen zum Erben über die Besitzungen im Sualafeld und im Ries eingesetzt worden zu sein, denn die Urkunden Ulrichs beziehen sich samt und sonders auf die Güter im südlichen Teil der Herrschaft Truhendingen. Graf Ulrich vermählte sich mit der Gräfin Imagina von Oettingen. Aus dieser Ehe ist uns nur ein Sohn urkundlich greifbar, der den alten Leitnamen der Truhendinger, Friedrich, erhielt. Über seine Brüder ist uns nichts bekannt. Die Söhne wurden beim Tode ihres Vaters (1310) von ihrem Onkel, dem Grafen Friedrich VIII., als Vormund vertreten (21).

Friedrich starb schon in jungen Jahren (wohl vor 1324 nach Englert Nr. 312). Seinen Brüdern war wohl das gleiche Schicksal beschieden. So fiel die Herrschaft Truhendingen an die beiden Erbtöchter Elisabeth und Anna. Elisabeth war mit dem Grafen Berthold von Greisbach vermählt, Anna mit dem Grafen von Schauenburg (108). Wieder scheint die Herrschaft Truhendingen geteilt worden zu sein. Aus der Ehe des Grafen Heinrich von Schauenburg mit Anna von Truhendingen ging eine Tochter Imagina hervor, die nach der Eheabrede vom 25.4.1337 den Grafen Ludwig X. von Oettingen zum Gemahl erhalten sollte. Ludwig war 1337 noch ein Knabe, aber die Ehe kam später doch zustande. Die Eheabrede bedeutet einen Hinweis, daß die Oettinger hier das für sie günstig gelegene Erbe der Truhendinger durch Heirat zu erwerben suchten. Noch 1309 ist uns die truhendingische Herrschaft über Gunzenhausen gesichert, denn in einer Urkunde (22) in diesem Jahr erscheint der Vogt des Grafen Ulrich von Truhendingen in einer Urkunde (23). In den folgenden Jahren beginnt das Werben der Oettinger um das Truhendinger Erbe (14). Um 1337 dürfte auch Gunzenhausen als Teil der Herrschaft Truhendingen an die Oettingr gefallen sein. Wir haben darüber keine sichere Nachricht, aber es ist doch sehr wahrscheinlich, daß die Vogtei über die ellwangischen Güter durch Kauf oder Erbschaft an das Haus Oettingn überging. Dies war die Ansicht des Historikers v. Lang, der in diesem Aufsatz zu ihrer alten Geltung verholfen werden soll.

Anmerkungen

  1. Alt-Gunznhausen Heft 2, S.45-53.
  2. Ebenda S.47.
  3. Gunzenhäuser Heimatbote, Bd. I, S.41.
  4. Ebenda, Bd. I, S.57-58
  5. 23. Bericht der Römisch-Germ. Kommission, S.164 u.182.
  6. 62. Jahresbericht d. Hist. Vereins f. Mittelfranken, S.117.
  7. Alt-Gunzenhausen, Heft 29, S.37-47.
  8. Gunzenhäuser Heimatbote, Bd. VII, D.20.
  9. Alt- Gunzenhausen, Heft 13, S.10/27
  10. Schnelbögl, Burgennamen in Zeitschr. F. bayer. Landesgeschichte, 1956, Bd.19, Heft 3, S.209.
  11. Alt-Gunzenhausen, Heft 13, S.8, Nr.7.
  12. Nürnberger Urkundenbuch, Nr. 309.
  13. Alt-Gunzenhausen, Heft 13, S.9, Nr.16.
  14. Heidingsfelder, Regesten, Nr. 1192
  15. Nürnberger Rechtsquellen, Nr. 1085, S.152, Achtbuch I. v. 1285-1337.
  16. Ebenda, Nr.1024, Fehde u. Urfehdebuch, S.130
  17. Dr. Hanns H. Hofmann, Hist. Atlas Gunzenhausen-Weißenburg, S.23 u. 25.
  18. Englert, Gesch. d. Grafen von Truhendingen, Nr.211 auch Urkd. D. Fürstlichen Archive Nr.308.
  19. Heidingsfelder, Regesten, Nr.1041
  20. K. Weller, Gesch. d. Hauses Hohenlohe II, S. 153.
  21. Englert, Nr. 283, Heilsbronner Urkd.-Reg., Nr. 320
  22. Jahrbuch f. fränk. Landesforschung 8/9, S.221 (Stammtafeln)
  23. Englert, Nr. 278
  24. Urkunden d. Fürstl. Oetting. Archive, Nr.458 u. 62, Jahresber.d. Hist.Vereins f. Mittelfranken, S. 117, Nr.242/2.