Heidenheim

Flurnamen in Heidenheim

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Gabelwiese (1786), Gabel- oder Hartbühlacker (1786)

Hier scheint das Hausgerät Gabel die Ursache der Benennung gewesen zu sein. Mit der Gabel war früher im bäuerlichen Leben jeder vertraut, sei es nun als vierzinkige Gras- oder Mistgabel oder als größere dreizinkige Heugabel, als zweizinkiges Getreidegäblein oder in der Küche als Essgabel oder Krautspieß, mit dem nachts die Burschen, wenn bei jemanden eine Schlachtschüssel stattgefunden hat, ins "Spießrecken" gegangen sind. Die Gabel mit zwei schräg stehenden Ästen war auch den Waldarbeitern wohlbekannt. Es verwundert daher nicht, wenn nun auch bei Grundstücken, die gabelförmig zusammenliefen, der Vergleich mit einer Gabel zur Namengebung Verwendung fand, so etwa wie bei einer Weg- oder Flußgabel. Nicht völlig auszuschließen bei der Deutung des Flurnamens Gabelwiese ist aber auch der Personenname Gabler, so dass Gabelwiese aus "Wiese eines Gablers" entstanden sein könnte. 1496 steht nämlich in einem Register der Pfarreinkünfte: "Item Johannes Gabler (gibt) 8 Pfund von der Heiligenwiesen, gelegen im Harßbühl". Der Hartbühlacker im Grundbuch Pl.-Nr. 1786 ist doch wohl zu deuten als Harsbühlacker = "Acker im Harsbühl" (siehe Harschbühl).

Galgenberg, Galgenacker (2295-2303;2556-2550) Galgenespan

1400: Das Kloster besaß um 1400 10 Joch an dem Galgenberg gelegen:

1400: Zum eichstättischen Meierhof gehörten:

Der Flurnamen Galgenberg auf der Höhe an der Straße nach Degersheim führt uns in das mittelalterliche Gerichtswesen in Heidenheim zurück. In Heidenheim wirkten wie in allen Märkten, Dörfern und Städten mehrere Gerichtsherrn. Der Abt des Klosters war geistlicher Gerichtsherr über seine Mönche und Bediensteten, aber auch über die 46 freien Hofstätten, die zum Kloster gehörten. Als Marktherr war der Abt auch zuständig für die eichstättischen Marktbewohner, also auch für den Meier, die Hübner, Lehner und die Leute, die auf den Hofstätten saßen, die einst zum eichstättischen Meierhof gehörten. Sein Marktgericht war ein Niedergericht. Es bezog sich nur auf die Dinge und Vergehen, die während der Markttage geschahen und auf die Gassenfrevel, die mit Geld gebüßt werden konnten. Über Blut und fließende Wunden durfte der Abt nicht richten, denn die Kirche sollte keine Gewalt über Leben und Tod ausüben. Der Bischof von Eichstätt war Gerichtsherr über die eichstättischen Hintersassen im Markt. Seine Gerichtsherrschaft bezog sich aber nur auf ihren Grund und Boden. Er erhielt die grundherrlichen Einnahmen. Der Bischof oder seine Vertreter kamen zum Bauding in den Meierhof und hielten Gericht über die Vergabe der Höfe und Hofstätten, die grundherrlich nach Eichstätt gehörten (nicht zum Kloster). Auch der Bischof von Eichstätt hatte kein Recht, in Heidenheim Leibesstrafen zu verhängen. Nur wenn einer seine grundherrlichen Abgaben nicht ablieferte, konnte ihm durch den Bischof als Grundherrn sein Hof entzogen und einem anderen verliehen werden.

Der mächtigste Gerichtsherr im Markt und Umgebung war der Graf von Truhendingen (Hohentrüdingen). Er verfügte als weltlicher Schutzherr, als Vogt, über den eichstättischen Meierhof und die dazugehörigen Höfe und Hofstätten und über die meisten Besitzungen des Klosters außerhalb von Heidenheim. Doch auch seine Macht war eingeschränkt, denn der Siedelhof des Klosters und seine zugehörigen freien Hofstätten im Markt waren von Päpsten, Kaisern und Königen gefreit. Wenn also der Abt sein Marktgericht im Kloster hielt, durfte ihn der Graf von Truhendingen nicht hindern. So berichtete das Salbuch um 1400:

So griffen die einzelnen Zuständigkeiten der Gerichte ineinander. Die Blutgerichtsbarkeit, die hohe Gerichtsbarkeit über Leben und Tod, stand jedoch dem Vogt, den Edlen von Truhendingen zu. Nach deren Aussterben übernahmen um 1400 die Burggrafen von Nürnberg die hohe Gerichtsbarkeit in Heidenheim. Als Zeichen ihrer hohen Gewalt galt der Galgen. Er wurde auf einer Höhe an der Straße nach Degersheim, weithin sichtbar, errichtet. Der Berg, auf dem der Galgen stand, wurde Galgenberg oder Hochgericht genannt. Die Äcker in der Nähe hießen Galgenäcker, das Weideland Galgenespan (siehe Espan).

Aufrichtung des Galgens

Der Galgen, aus Holz gezimmert, war den Unbilden der Witterung ausgesetzt und musste daher von Zeit zu Zeit erneuert werden. Darüber haben sich einige Nachrichten erhalten:

Ein weiterer Bericht:

Hinrichtungen

(Nach dem Tagebuch des Pfarrers Friedrich Mag von Geilsheim)

Gärten, hinter den Gärten (2880-2893), hinter den Gärten in Mariabrunn (4077-4080), im mittleren Garten (4209-4214)

Wenn von einem Garten die Rede ist, so verbinden die Menschen auf dem Lande unterschiedliche Vorstellungen. Der Bauer, der bis zum Zweiten Weltkrieg einen Meierhof oder eine Hube, also einen Vollbauernhof bewirtschaftete, konnte meist in der Nähe seines Anwesens auch einen mehr oder minder großen Garten sein Eigen nennen. Es war dies ein Grasplatz, meist mit Zwetschgen-, Birnen- und Apfel-, auch mit Nussbäumen bepflanzt und daher Gras- oder Baumgarten genannt. Er unterstand der privaten Nutzung, kein Dorfhirte hatte das Recht, darin mit seiner Herde zu weiden. Zur Abgrenzung war der Baumgarten mit einer Hecke umhegt (siehe Beunde). Neben diesen Gras- und Baumgärten, die die Höfe und den gesamten Markt in ein grünes Gebilde hüllten, hatte meist jeder, auch die so genannten "kleinen Leute" noch ein kleines Gärtlein, in dem Zwiebeln, Salat, Rettiche, Bohnen, Erbsen, Petersilie usw. angebaut wurden. Mit dem Pflug ließen sich solche kleinen Gemüsegärtlein nicht bearbeiten, sie mussten mit der Schaufel umgegraben werden, daher meist Grabgärten, auch Schorgärten genannt (vom mittelhochdeutschen Wort schor = Schaufel).

Wegen der im Ort damals noch frei herumlaufenden Hühner, Gänse und Schweine waren diese Gärtlein mit Stecken- und Lattenzäunen umgeben. Gras- und Baumgärten, auch die kleinen Gemüsegärten lagen meist innerhalb des Dorfzaunes, Etter genannt. Es gab jedoch auch Grundstücke außerhalb des Dorfetters in der weiten Flur, auf denen ein Gartenrecht ruhen konnte. Gartenrechte draußen in der Weite der Markung sind oft noch Zeugen eines verschwundenen Hofes. Gartenrechte außerhalb des Dorfzaunes mussten aber oft erworben werden und wurden nur in Ausnahmefällen genehmigt, etwa wenn die Gemeinde Geld brauchte. Die freie Flur sollte als Weidegebiet den herumziehenden Herden zur Verfügung stehen. Das Wesentliche an einem Garten war die Umzäunung. Die Grundbedeutung des Wortes Garten ist "Zaun, Gehege, Umfriedung". Die Flurbezeichnung "hinter den Gärten" bestand in Heidenheim und Mariabrunn. In Heidenheim haftete sie an dem Gelände, das heute von der Gundekarsiedlung eingenommen wird.

Geißberglein, im Geißberglein (1895-1906)

In alten Schriften ließ sich kein Beleg für diesen Namen finden. Das sagt aber nichts über sein Alter aus. Der Name führt uns in jene Zeit zurück, da im Markt vor allem bei armen Leuten noch Ziegen und Geißen, wie man sie bei uns nennt, gehalten wurden. Heute gehört die Armut, an mittelalterlichen Maßstäben gemessen, der Vergangenheit an und damit ist auch die Geiß, die Kuh des armen Mannes, aus unseren Dörfern verschwunden, wenn nicht hie und da noch ein Liebhaber sich ihrer erbarmt. Älteren Leuten ist die Ziegenhaltung sicherlich in Erinnerung geblieben. Recht erwünscht scheint eine größere Anzahl von Ziegen bei der Marktherrschaft nicht gewesen zu sein. Die Geißen verschmähen ja keineswegs holzreiches Futter und können so bei einer Massenhaltung für die jungen Schläge im Wald gefährlich werden. Die Geißen durften auch nicht in die Rinderherde "eingeschlagen" (eingereiht) werden, sondern mussten, wenn sie überhaupt geweidet werden sollten, auf dem Geißberglein ihr Futter suchen. Oft hat man für sie als Futter das Laub von den Hecken oder im Jungholz gebrochen. Doch das war nicht überall erlaubt. Von der Gemeindeherrschaft her, suchte man die Zahl der Geißen daher zu begrenzen. So berichtet die Hechlinger Dorfordnung um 1535:

Über das "Geißenproblem" berichtet die Hechlinger Dorfordnung:

In Heidenheim mögen ähnliche Einschränkungen gegolten haben. Doch die Herrschaft musste vielfach ein Auge zudrücken.

Geren, im kleinen Geren (4401, 4410-411), mundartlich im Gära

Der Name Ger für spitz zulaufende Grundstücke führt uns in die Welt der mittelalterlichen Waffentechnik zurück, ähnlich wie der Name Schildsberg. Der Mensch vergangener Jahrhunderte liebte es, Vergleiche für die Benennung seiner Umgehung heranzuziehen und da mussten auch die Waffen herhalten. Langgestreckte, keilförmige, dreieckige Flurstücke reizten zu einem Vergleich mit einem Fisch- oder Wurfspeer, auch Ger genannt. Ein Wald der ehemaligen Propstei Mariabrunn (heute Staatswald) trägt noch immer die Bezeichnung Ger, im Gera. In einem Verzeichnis der Hölzer des Klosters aus dem Jahre 1559 ist der Geren wie folgt beschrieben:

Name Geren für einen Acker ist in Heidenheim schon um 1400 in Gebrauch gewesen, denn im Salbuch steht geschrieben, dass das Kloster ½ Joch Acker besitzt, "genannt der Geren, stößt auf die Krummbreitung".

Gewand, im langen Gewand (2403-2416; 2420-29), im kurzen Gewand

Das mittelhochdeutsche Wort "die gewande" bedeutet "Grenze, Umkreis, Acker, Ackerbeet, Ackerlänge". Der Begriff wurde bald auf Unterabteilungen der Ackerflur übertragen. Allerdings war er in diesem Sinn um 1400 in Heidenheim nicht gebräuchlich. Dafür steht im Salbuch die Bezeichnung Feld, z.B.

Der Name Gewand diente hier in Heidenheim nicht zur Bezeichnung einer Unterabteilung der Dreifelderwirtschaft, sondern nur wie andere Flurnamen zur Benennung gewisser Äcker. Zur Unterscheidung war die Gestalt der Gewande maßgebend. Sie kommt zum Ausdruck in den Namen langes und kurzes Gewand. Das lange Gewand lag auf der Höhe gegen Degersheim zwischen dem Saubrunnen und der Steinegerten, zwischen dem Kreuzlein und dem Zwerchelm. Es bestand aus lang gezogenen Teilen meist gleichwertiger Bodengüte. Als kurzes Gewand wurde nach dem Grundbuch ein fast quadratisches Grundstück beim Kohlhof benannt.

Glaskopf (2798), Buchacker an den Glaskopf stoßend (2797)

Das Kloster nannte um 1400 2 Joch Acker "an dem Glaskopf" sein Eigen:

Wenn man den Namen Glaskopf hört, ist man geneigt, hier eine mittelalterliche Glashütte im Hahnenkamm zu vermuten, die heute verschwunden ist. Flurnamen wie Altglashütte, Neuglashütte, Gläserdorf, an den Glasöfen, usw. berichten anderwärts von abgegangenen Glashütten, in denen einmal Glas produziert wurde. Es wäre nun gewiss sehr verlockend, auch in unserem Flurnamen Glaskopf den Hinweis auf eine ehemalige Glashütte zu vermuten. Doch dazu fehlen die sachlichen Zeugnisse. Man hat weder am Glaskopf in Heidenheim, noch in der abgegangenen Siedlung Glashausen in der Hohentrüdinger Gemarkung irgendwelche Bodenfunde entdeckt, die dort auf eine ehemalige Glashütte deuten könnten. Es ist auch kaum anzunehmen, dass in unserer Heimat, im Hahnenkamm, je einmal eine derartige Glashütte betrieben wurde. Wie kaum ein anderer Industriezweig war die Glasmacherei im Mittelalter von den geologischen Verhältnissen ihres Standortes abhängig. Holz hätte man womöglich aus den Hahnenkammwäldern zum Feuern der Öfen herbeischaffen können. Aber zur Herstellung von Glas benötigte man große Mengen Quarz, Bestandteil vieler Gesteine, die den Juraschichten allerdings fehlen. Mit der Glasherstellung wird daher der Name Glaskopf kaum in Verbindung gebracht werden können.

Welche Möglichkeiten bestehen nun noch, den Gehalt des Flurnamens Glaskopf sinnvoll erschließen zu können? Eine Brücke bietet sich an, wenn wir bedenken, dass in Heidenheim einmal eine Kapelle stand, die dem heiligen Nikolaus geweiht war. Einer steigenden Religiosität im 12. Jahrhundert, als das Heidenheimer Chorherrnstift wieder in ein Benediktinerkloster umgewandelt wurde, folgte in der Namengebung die Mode der Heiligennamen. Nikolaus wurde besonders beliebt. Die Gestalt dieser zunächst fremden Heiligennamen wurde bald dem Volksmund angeglichen. Bei der Anfangsbetonung wurde die Endung fallen gelassen. Aus Nikolaus wurde so Nikel. Es konnte aber auch die Fremdbetonung erhalten bleiben und der Wortanfang fallen. Aus Nikolaus oder Niklas wurde dann Klaus oder Klas, auch Glas geschrieben. Dass dieser Kurzname Klas oder Glas für den längeren Heiligennamen Nikolaus auch in unserer Heimat gebräuchlich war, ergibt ein Blick in die Quellen der Klöster Heidenheim und Auhausen. So wird z.B. 1391 in Heidenheim ein Claß Meßner, ein Clas vom Aichhof in Megesheim im Ries, ein Clasen Hans in Hainsfarth, ein Clas Aumüller und ein Pecken Clas in Roßmeiersdorf erwähnt. Nach diesem Kurznamen Claß oder Glas, entstanden aus Nikolaus, könnten nun auch der Glaskopf in Heidenheim und in Hohentrüdingen und die abgegangene Siedlung Glashausen in der Hohentrüdinger Gemarkung benannt sein. Der Glaskopf könnte ein Grundstück gewesen sein, das dem Heiligen Glas (Nikolaus), dem Schutzherrn der Nikolauskapelle, gestiftet wurde. Von Glashausen, einer abgegangenen Siedlung in Hohentrüdingen wissen wir, dass der dortige große Zehnt aus den neugerodeten Grundstücken zur Nikolauskapelle in Heidenheim gehörte. Auch der Glaskopf in der Heidenheimer Gemarkung könnte zur Kapelle St. Nikolaus (Kurzname Glas) gehört haben. Im Grundwort Kopf liegt ein Vergleich mit dem Körperteil eines Menschen vor. Sowohl der Glaskopf in Hohentrüdingen als auch in Heidenheim sind Grundstücke, die auf einer rundlichen Erhebung liegen und Anlass zur Benennung Kopf gaben. Vergleiche mit menschlichen Körperteilen kommen in der Flurnamengebung des Öfteren vor (Nasenloch, Anke, Rippenhecke, Hauptbühl, Scheitelwiesen, usw.). Glaskopf wäre demnach zu deuten: "Kopfartiger Hügel, der dem Nikolaus (Glas), dem Schutzherrn der Nikolauskapelle in Heidenheim gehörte.

Götzengraben

Das Salbuch des Klosters um 1400 enthält Einträge, die lauten:

Der Name ist heute nicht mehr gebräuchlich. Auch der Götzengraben ist längst verschwunden. Er lief aber einmal von der Steingrube herunter in den Bach, der zur Gallenmühle und von dort zur Rohrach führte. In dem Verzeichnis der Pfründen des Pfarrers heißt es:

Der Name Götzengraben hatte keinen Bezug zu den Götzen der Heidenzeit, ebensowenig wie der Ortsname Heidenheim zu den Heiden, sondern zu dem Besitzer Götz in der Steingrube.

Greut, Greuterwiesen (775), mittleres-, vorderes-, hinteres Greut (777-796), untere Greuterwiese (788-89), in den Greutern (807-826)

Erstmals wird 1391 in einem Zins- und Gültbüchlein hinter Egental (heute Eggenthal) ein Gereut genannt, von dem ein gewisser Fritz Schedel am Michaelistag von dem Holz und von den Wiesen Abgaben an das Kloster Heidenheim leistet. Was besagt der Name Gereut? Wir müssen wohl von dem mittelhochdeutschen Wort geriute ausgehen. Es bedeutet: "durch Roden urbar gemachtes Stück Land". Noch heute kennen wir die Redensart: "eine Hecke oder ein Gebüsch roden". Das Tätigkeitswort riuten = "ausroden, urbar machen" wird in unserer Mundart zu "reiten", wobei wir nicht an das Reiten auf einem Pferd, sondern an das Ausgraben von Wurzelstöcken denken müssen. Das Werkzeug dazu war die Reithaue. Ausroden (mundartlich ausreiden, ausreiten) war eine Tätigkeit, die in früheren Jahrhunderten sehr häufig ausgeübt werden musste, denn in der Urlandschaft bedeckte der Wald auch die gesamte Gemarkung Heidenheim. Um Nahrungsraum zum Anbau von Getreide gewinnen zu können, waren schon in vorgeschichtlicher Zeit die ersten Siedler in der Gemarkung gezwungen, den Wald zurückzudrängen. Das geschah zu dieser frühen Zeit nicht immer mit der Reithaue, sondern dadurch, dass man die Schafe und Rinder, die Ziegen und Schweine in den Wald trieb. Die Tiere fraßen das Jungholz ab, die alten Baumriesen stürzten zusammen. Mit der Reithaue konnte beim Roden nachgeholfen und das aufkommende Gestrüpp "ausgereitet" werden.

Die Römer haben in der Heidenheimer Gemarkung dort gerodet, wo in der Nähe Quellen (Brunnen) aus dem Boden drangen: im Mauerfeld (mundartlich auf der Meiera (Mauer)) unterhalb Mariabrunn, im Weiler bei Eggenthal (Weilerwiesen), beim jetzigen Heidenbrünnlein, bei der Käsrinne und wohl auch am Kohlbrunnen und in Kirschenloh. Südhänge der Gemarkungen im Hahnenkamm, wenn Wasserstellen in der Nähe vorkommen, sind als vorgeschichtliche Siedlungsplätze verdächtig. Aus dieser frühen Epoche sind Rodungsnamen in der Heidenheimer Gemarkung nicht erhalten. Das Rodungswerk, die Zurückdrängung des Waldes, zog sich freilich Jahrhunderte hin und wirkte nicht mit gleich bleibender Stärke. Bei steigender Bevölkerungsentwicklung oder bei Abnahme der Einwohnerzahl konnte einmal gewonnene Kulturfläche wieder verwalden, bei Zunahme wurde das Rodungswerk wieder aufgenommen.

Im 11. und 12. Jahrhundert nahm die Bevölkerung durch Verbesserung der Arbeitsgeräte und der Anbaumethoden in der Landwirtschaft sowie durch die Burgensiedlung der Adelsherrschaften stark zu, so dass die Rodungstätigkeit erneut auflebte. Auch in der Gemarkung Heidenheim erfolgte besonders westlich der Rohrach ein neuer Anlauf, dem Wald Land für Ackerbau und Wiesenwirtschaft abzugewinnen. Die Rohrach war ja nach der Schenkungsurkunde von 1053 Forstgrenze geworden (siehe Kirschenloh). Westlich der Rohrach war die Heidenheimer Gemarkung noch weithin Waldland gewesen. Nach dem Zeugnis der Flurnamen Hard, Kohlberg, Buch, Buchersbühl, Agelasterloh, Röt haben wir hier junges Kulturland anzunehmen, das durch Rodung Stück für Stück dem Wald abgerungen wurde. Bis 1053 beanspruchte der König das Eigentumsrecht über die Wälder westlich der Rohrach. Durch Schenkung König Heinrich III. an Bischof Gebhard von Eichstätt im Jahre 1053 ging der Waldbesitz an die Bischöfe von Eichstätt. Diese verlehnten die Wälder an die Edlen von Truhendingen, die den Wald roden und die Burg Hohentrüdingen erbauen ließen. In dieser Zeit erfolgten auch Rodungen in der Gemarkung Heidenheim westlich der Rohrach.

Zeugnis dieser Rodungen sind die Flurnamen Greut, Greuterwiesen, hinteres-, mittleres- und vorderes Greut. Das Kloster selbst scheint an diesen Rodungen nicht beteiligt gewesen zu sein. Das Salbuch um 1400 verzeichnet wenige Grundstücke, die die Flurbezeichnung Greut führen. Dagegen scheinen die Edlen von Truhendingen schon im 12. Jahrhundert mit der Lichtung der Waldstücke westlich der Rohrach begonnen zu haben. Sie verfügten über die Arbeitskraft jener Heidenheimer Untertanen, die zum eichstättischen Meierhof gehörten. Die weltliche Schutzherrschaft, die Vogtei, wie man in der Fachsprache sagt, über diesen Meierhof und seine zugehörigen Hofstätten lag in den Händen der Edlen von Truhendingen. Sie konnten die Wälder westlich der Rohrach zur Rodung freigeben. Auf ihre Veranlassung hin mag die Rodung, die 1391 als "Gerewt" im Zins- und Gültbüchlein erscheint, erfolgt sein. Die Edlen von Truhendingen waren es wohl auch, die den Kohlhof errichteten und die Rodungen unterhalb des Kohlberges und am Roten Weg für ihre Heidenheimer Untertanen einleiteten. Rodungsnamen auf -reut oder -greut sind in der Heidenheimer Gemarkung nur westlich der Rohrach in Richtung Hohentrüdingen und Rechenberg-Ostheim verbreitet, während sie östlich der Rohrach völlig fehlen. Diese Erscheinung dürfen wir doch als Zeugnis dafür werten, dass das älteste Kulturland Heidenheims östlich der Rohrach lag. Die, wenn auch steinigen und seichten Böden auf dem Berg, sowie die sanft gewellten, sonnigen Hanglagen in Richtung Mariabrunn-Eggenthal mit ihren tiefgründigen Mischböden und die ebenfalls für den Ackerbau geeigneten, sonnenbeschienenen Hanglagen am Spittelweg und Richtung Käsbrunnen waren bevorzugtes Kulturland, das zum Teil schon zur Zeit der Römer unter den Pflug genommen wurde. Der Vorzug dieser östlich der Rohrach gelegenen Böden lag vor allem darin, dass sie meist keine stauende Bodennässe aufweisen und somit für den Getreidebau geeignet erschienen. Selbst die teilweise steinigen Böden der Hahnenkammhochfläche waren als Weidegebiet und Ackerland gut geeignet, wenn reichlich Niederschläge fielen. Der Schwerpunkt der Landwirtschaft des alten Klosterhofes lag also - so dürfen wir auf den Flurnamen schließen - im Bereich ostwärts der Rohrach.

Grabwiesen (388, 389), Grabenwiese (391-394), Grabenwiesenacker (394-397)

Der Name Grabwiese wird schon um 1400 im Salbuch des Klosters erwähnt:

Um 1430 diente sie zur Besoldung des Überreiters. Der Name nimmt wohl keinen Bezug zu einem vorgeschichtlichen Grab auf der Wiese, auch nicht zu einer umgegrabenen Wiese, die in Ackerland verwandelt wurde. Er weist mit einiger Wahrscheinlichkeit auf die Lage an einem Graben hin. Aus Grabenwiese wurde verkürzt Grabwiese. Daneben liegt der Grabenwiesenacker.