Die Truhendinger

Geschichte einer adeligen Familie

 

Gemeinsame Markung Altentrüdingen - Wassertrüdingen?

Nach den eingehenden Forschungen von August Gabler wären Altentrüdingen und Wassertrüdingen im frühen Mittelalter in einer gemeinsamen Mark verbunden gewesen (26). Erst in späterer Zeit sei die Wassertrüdinger Stadtmarkung aus der alten Truhendinger Urmark herausgeschnitten worden. Der Verlauf der heutigen Markungsgrenzen (natürlich vor der Gebietsreform 1977) sowie die Flurnamen und Flurverhältnisse seien Beweis für diesen geschichtlichen Vorgang. Die Arbeitsweise, aus Flurplänen des 19. Jahrhunderts in Verbindung mit alten Flurnamen historische Zustände des 8. und 9. Jahrhunderts herauszulesen, hat gewiß etwas Verlockendes an sich, zumal in der altbesiedelten Hesselberglandschaft, wo uns zwar keine Beschreibungen alter Urmarken erhalten blieben wie etwa in der Würzburger Gegend, wo solche aber zu vermuten sind.

Im Fall Altentrüdingen - Wassertrüdingen müssen aber doch erhebliche Zweifel gegen die Theorie einer gemeinsamen Urmark angemeldet werden. Es fragt sich, ob hier nicht ein Erscheinungsbild des 19. Jahrhunderts, zumindest des späten Mittelalters, in das 8. und 9. Jahrhundert zurückprojeziert wird. Man muß hier die Frage stellen: Wer hat diese angebliche Urmark festgelegt und wer hat sie später geteilt? Nach den neueren Erkenntnissen der geschichtlichen Landeskunde haben nicht gemeinfreie Bauern unsere Dörfer gegründet, sondern Adelsherrschaften. "Nichts verkehrter als die romantische Vorstellung des 19. Jahrhunderts von der allgemeinen Freiheit und Gleichheit der Germanen, von den freien Bauern, die in Sippendörfern und Markgenossenschaften leben und samt und sonders mit eigener Hand ihren Acker bestellen. Große adelige Herren auf der einen Seite, unfreie Bauern auf der anderen, das ist die Wirklichkeit, die die Urkundenbücher auf jedem Blatt zeigen" (27).

Der Gedanke, daß die Adelsherrschaft das früh- und hochmittelalterliche Geschichtsbild geformt hat, wird heute allgemein anerkannt, die Theorie der Gemeinfreiheit aller Bauern ist aufgegeben geworden. Ohne die Mitwirkung der Adelsherrschaft, die über den Grund und Boden verfügt, kann nichts geschehen, kann kein Dorf gegründet, kann kein Neuland erschlossen, kann kein Waldgebiet gerodet werden. Was bedeutet das für unsere angebliche Urmark, die sowohl Alten- als auch Wassertrüdingen umfaßt haben soll? Über den Baudenhard, den wir uns in fränkischer Zeit um 800 noch als weitgehend zusammenhängendes Waldgebiet in Richtung Wörnitzaue bei dem heutigen Wassertrüdingen und dem Oettinger Forst vorstellen müssen, verfügte der König, denn ihm fiel nach fränkischem Recht das Eigentum am unbesiedelten Waldland zu. Der Mühlbach bildete um 800 die Grenze zwischen dem alten Königsforst und dem fuldischen Fronhofsverband Truthmuntinga auf dem alten Bauland. Daß dabei schon stillschweigend Herden in den Königsforst von Altentrüdingen aus über den Mühlbach zur Weide getrieben wurden (Flurname Baudenhard), änderte nichts an der Verfügungsgewalt des Königs.

Mit der Forstschenkung von 1053 gelangte die Hoheit über den Königsforst an die Eichstätter Kirche. Im 12. Jahrhundert wurden die Grafen von Oettingen mit der Vogtei über den Forst bei Wassertrüdingen (28), die Edlen von Truhendingen mit der Vogtei über den fuldisch-solnhofischen Grundbesitz in Altentrüdingen belehnt. Die Interessen der beiden Adelsherrschaften trafen in dem Waldgebiet westlich des Mühlbaches aufeinander.

Die Edlen von Truhendingen errichteten westlich des Mühlbaches auf dem Kirchenbuck eine erste Vogteiburg mit einem Wirtschaftshof (heute Kirchdorf Altentrüdingen), wohl ohne Befugnis von seiten der Eichstätter Kirche, mit der Tendenz, zum territorialen Ausbau weiter in den Baudenhard und in die Hesselbergwaldungen um den sogenannten Schlößleinsbuck bei Lentersheim vorzustoßen.

Die Grafen von Oettingen errichteten zur Abwehr dieser truhendingischen Expansion im 12. Jahrhundert in der Wörnitzaue die Tiefenburg Wassertrüdingen, der sie um 1200 im Anschluß an die Burg die Stadtgründung folgen ließen. Sie besaßen aufgrund der Belehnung mit der Vogtei über den Forst eine gewisse Legitimation von seiten der Eichstätter Bischofskirche dazu. Um die Versorgung der Burg und der späteren Stadt Wassertrüdingen zu bewerkstelligen, ließen die Grafen von Oettingen in die Wälder des Baudenhard roden, wovon noch heute die Flurnamen "Lehen,", "Lussen", "in den Stöcken" Zeugnis geben. Der Nahrungsraum der Stadt Wassertrüdingen weitete sich dadurch mächtig nach Norden in den Baudenhard aus. Die Oettinger, von den Staufern um 1147 als Amtsgrafen eingesetzt, erwiesen sich als die stärkere Macht und drängten die Machtposition der Truhendinger aus diesem Raum, in den sie vorübergehend vorzustoßen versuchten, wieder zurück. Ob dies in einer Fehde oder durch gütige Vereinbarung geschah, bleibt freilich unbekannt.

Die Edlen von Truhendingen gaben ihren Stützpunkt westlich des Mühlbaches um 1200 auf und überließen sie den Oettinger Grafen. 1279 erscheint ein Reynmarus de Truhendingen als oettingischer Ritter (29), dessen Dienstsitz wir wohl nach Altentrüdingen verlegen dürfen, denn in Wassertrüdingen saßen als oettingische Dienstmannen die Fricken. Mit dem Auftreten der Ritter von Lentersheim um 1150 (30), die ebenfalls in oettingischen Diensten standen, und mit dem Bau ihrer Burg auf dem Schlößleinsbuck war dem Vordringen der Truhendinger über den Mühlbach in Richtung Hesselberg endgültig ein Riegel vorgeschoben. Den Truhendingern war jegliche Legitimation zu einem Vorstoß nach Westen über den Mühlbach genommen, da sie im Baudenhard über keine Vogteirechte verfügten. Nicht aufzugeben brauchten die Edlen von Truhendingen ihre Position in Altentrüdingen östlich des Mühlbaches. Dort waren sie durch die Belehnung mit der Vogtei über die alten fuldisch-solnhofischen Güter legitimiert und diese blieben bis zu ihrem Aussterben im Hahnenkamm (um 1310) noch in ihrer Hand, ehe sie an ihre Erben und schließlich an die Burggrafen von Nürnberg übergingen.

Man muß bedenken, daß die Besitz- und Rechtsverhältnisse zu Beginn des 12. Jahrhunderts in dem Waldgebiet noch ziemlich unsicher und verschwommen waren und die dynamischen Kräfte der beiden Edelfamilien wohl entgegengerichtet tendierten. Oettinger und Truhendinger Besitz war diesseits und jenseits des Mühlbaches verzahnt. Mit dem Einwurzeln der beiden Adelsherrschaften in Wasser- und Altentrüdingen, mit dem fortschreitenden Landesausbau durch Rodungen und Urbarmachung verfestigten sich die Besitzrechte. Sie bedurften schließlich einer genauen Fixierung durch Markungsgrenzen, die wohl kaum in die Zeit um 800 zurückreichen, sondern erst durch die Festigung der Adelsherrschaft festgelegt wurden. Was als ehemals frühmittelalterliche gemeinsame Urmark Altentrüdingen - Wassertrüdingen vermutet wird, die geteilt wurde, ist doch wohl eine Folge adeliger Territorialpolitik des 12. Jahrhunderts. Die junge Stadtgründung Wassertrüdingen, die zur Durchsetzung oettingischer Territorialansprüche in das Wald- und Weideland an der Wörnitz hineingesetzt wurde, hatte es schwer, sich zu behaupten. Wohl konnte seine gerodete Markung von keiner anderen Macht mehr ausgeschaltet werden, aber es gab noch lange Weidestreitigkeiten mit den Altsiedlungen Altentrüdingen und Geilsheim (31). Eine Teilung einer ehemaligen Urmark fand wohl kaum statt, sondern durch Landesausbau und Rodung entwickelten sich die beiden Marken aufeinander zu, bis sie durch feste Besitzrechte schließlich abgegrenzt wurden.

Abkürzungen:

Anmerkungen